Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNG
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
Sind der Fotografin innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Bei Absage einer geplanten Fotoproduktion durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage zu berechnen. Bei einer Absage bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn behält die Fotografin die Anzahlungssumme ein. Bei einer Absage von 2 Wochen bis 24 Std. vor Auftragsbeginn werden 50% des Grundhonorars berechnet. Bei einer Absage weniger als 24 Std. vor Auftragsbeginn 100%. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Rent, Subunternehmer, etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden. Bei Hochzeitsreportagen gelten die im Vertrag geregelten Stornobedingungen.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
IV.1 Urheberrecht
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des/der Auftraggeber*in bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
der/die Auftraggeber*in hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (auch für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. (Siehe XI Ziff. 2)
Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den/die Auftraggeber*in erfolgt grundsätzlich nicht.
IV.2 Gewerbliche Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung der von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Die Fotografin bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, ihre Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, von dem/der Auftraggeber*in zu tragen.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der/die Auftraggeber*in gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
VI. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggeber*in
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des/der Auftraggeber*in können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Bildbearbeitung
Der/die Auftraggeber*in kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ebendiesem Stil bearbeitet werden. Reklamationen aufgrund des eindeutigen Bearbeitungsstils der Fotografin sind ausgeschlossen.
Die Fotos werden im Stil der Fotografin bearbeitet und leicht retuschiert. Eine leichte Retusche beinhaltet das Entfernen störender Elemente wie Pickel oder Kratzer. Eine ausgiebige Beauty- oder Hochglanzretusche entspricht nicht dem Stil der Fotografin und wird entsprechend nicht durchgeführt. Reportage- und Dokumentaraufnahmen werden nicht retuschiert. Eine nachträgliche Retusche durch den/die Auftraggeber*in ist untersagt.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, bei Lichtbilder der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IX. Lieferzeiten und Reklamation
Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeitswochen, zunächst in Form einer Onlinegalerie, aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 4 Wochen. Die endgültige Auslieferung der Fotobox mit Abzügen ist abhängig davon, die lange der/die Auftraggeber*in für die Auswahl der zu druckenden Fotos benötigt. Ab Eingang der Auswahl gelten oben genannte Lieferzeiten. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den/die Auftraggeber*in entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
XI. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
XII. ALLGEMEINES
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.